ICS2 für Straßen- und Schienentransporte – Was bis zum 1. September 2025 eingereicht werden muss

Was ist ICS2 und wen betrifft es?


Import Control System 2 (ICS2) ist die neue Plattform der Europäischen Union für das Zollrisikomanagement. Ab dem 1. September 2025 wird sie für Straßen- und Schienentransporte verpflichtend und ersetzt das bisherige ICS1. Ziel ist mehr Transparenz, Schutz vor illegalen Sendungen und eine bessere Kontrolle, bevor Waren in die EU gelangen.

ICS2 betrifft direkt Frachtführer, Spediteure, Zollagenten sowie Unternehmen, die internationale Transporte im EU-Raum organisieren oder durchführen.

Wichtige Fristen für Straßen- und Schienenbetreiber


1. September 2025 – alle Straßen- und Schienenbetreiber müssen eine Entry Summary Declaration (ENS) in ICS2 vor Einfahrt in die EU abgeben.

Ab 2026 – vollständige Harmonisierung und ENS-Pflicht für alle Verkehrsträger und Betreiber ohne Ausnahme.

Übergangsfristen – keine Verlängerung nach September 2025. Aufschübe galten nur für Luft- und Seeverkehr.

ENS-Datenfelder und Zuständigkeiten


Die ENS-Erklärung muss enthalten:
  • Absender- und Empfängerdaten;
  • Beschreibung und HS-Codes der Waren;
  • Gewicht, Volumen und Anzahl der Packstücke;
  • Kennzeichnung von Kolli/Containern;
  • Fahrzeug- und Routenangaben.

Wer ist verantwortlich?
  • Bei Komplettladungen (FTL/Wagen) – der Frachtführer.
  • Bei Stückgut (LTL) – der Spediteur oder dessen Zollagent.
  • Bei multimodalen/ kombinierten Verkehren – jede Partei für ihren Abschnitt.


Daten bei Stückgut und Zolldurchfuhr


Stückgutsendungen sind besonders komplex, da mehrschichtige ENS-Erklärungen erforderlich sind:
  • Master ENS – vom Frachtführer eingereicht;
  • House ENS – vom jeweiligen Spediteur für seine Sendung eingereicht;
  • Die Daten werden im System über eindeutige Referenznummern verknüpft.

Bei Transit-Sendungen müssen vorherige und nachfolgende Zollverfahren angegeben werden, um Abweichungen zwischen ENS und Transitdokumenten zu vermeiden.

Risiken bei Nichteinhaltung

  • Finanzielle Sanktionen – Bußgelder variieren je nach Land und können mehrere tausend Euro pro Sendung betragen.
  • Zurückhalten von Sendungen – fehlende oder unvollständige ENS-Daten führen zu Blockierungen an der Grenze oder im Terminal.
  • Reputationsrisiken – Lieferverzögerungen, Vertrauensverlust oder Vertragskündigungen mit Schlüsselkunden.

Wie reagiert N&N Transport


Unser Unternehmen ist bestens auf ICS2 vorbereitet mit:
  • Elektronischen Plattformen – integriert in ICS2, für Echtzeit-ENS-Abgabe und -Korrekturen;
  • Expertenteams – geschulte Zollspezialisten und Disponenten mit tiefem Fachwissen;
  • Prozessen für Stückgut – standardisierte SOPs für Datensammlung und -prüfung;
  • Kundentransparenz – Bericht und Bestätigung für jede eingereichte ENS.

Checkliste zur Vorbereitung

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereits in ICS2 registriert ist.
  • Definieren Sie, wer ENS abgibt – Spediteur, Frachtführer oder Zollagent.
  • Sichern Sie vollständige Warenangaben (HS-Code, Gewicht, Beschreibung, Verpackung).
  • Aktualisieren Sie Ihre Software für Datenaustausch oder nutzen Sie Partnerzugang.
  • Schulen Sie Ihr Personal zu den ICS2-Anforderungen.
  • Überprüfen Sie die speziellen Regeln für Stückgut und Transit.


Konsultieren Sie unser Team für volle ICS2-Bereitschaft.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Überprüfung Ihrer Daten und Prozesse vor dem 1. September 2025.